Supervision und Coaching 2006 – 2009 Berufsbegleitender „Lehrgang universitären Charakters“
Dauer
3 Jahre
Inhalt
Zugleich Modul I des MAS / NDS Lehrgangs „Organisationsberatung“
Supervision und Coaching sind Beratungsverfahren zur Reflexion und Bearbeitung beruflicher Fragestellungen. Sie haben sich in den vergangenen Jahren als eigenständige professionelle Dienstleistungen etabliert. Über die Sozial- und Gesundheitsberufe hinaus bewähren sich Supervision und Coaching auch in Schulen, Behörden und Unternehmen als wichtige Unterstützung zur Bewältigung der zunehmend komplexen Anforderungen an MitarbeiterInnen und Führungskräfte.
Mit dem Abschluss dieses Lehrganges erreichen Sie
· die fachliche und persönliche Kompetenz für Supervision und Coaching von Einzelnen, Gruppen und Teams
und sind befähigt,
· zu grundlegenden Formen der Organisationsberatung wie Projektberatung, Leitbild- und Konzeptentwicklung und zur Beratung von Qualifizierungsprozessen in kleinen Organisationseinheiten.
Damit sind Sie in der Lage, wichtige Veränderungen und Optimierungen von Arbeitsprozessen in unterschiedlichen Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors zielgerichtet zu unterstützen.
Bei solchen Veränderungen fördern Sie die MitarbeiterInnen in ihrer Fähigkeit zum Umgang mit Komplexität und Dynamik, Sozialkompetenz und Selbstmanagement und bei ihrer Arbeit an Einstellungen, Motivation und Selbstverantwortung.
Die Lage der Ausbildung im Bodenseeraum mit einem multinationalen Teilnehmerkreis, Ausbildungsteam und Trägerverbund unter dem Dach der Internationalen Bodenseehochschule bieten Ihnen hierfür optimale Lernbedingungen. Sie ermöglichen die länderübergreifende Integration vielfältiger, unterschiedlicher Erfahrungen und Kenntnisse über Sozialstrukturen, Organisationen sowie deren Management und Beratung.
Abschluss
Akademische Supervisorin und Coach bzw. Akademischer Supervisor und Coach
Voraussetzungen
1. Mindestalter: 27 Jahre
2. Vorbildung
Bitte beachten Sie die detaillierten Regelungen im Ausbildungskonzept.
a) im Regelfall
· entweder: Abschluss eines einschlägigen postsekundären Studiums Universität, Fachhochschule, Akademie,
· oder: Psychotherapieausbildung
· oder: Matura und eine einschlägige, mindestens zweijährige Berufsausbildung
b) ausnahmsweise können auch Personen aufgenommen werden, die obige Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. KrankenpflegerInnen, KindergärtnerInnen). Sie müssen eine langjährige Berufstätigkeit im Human- oder Sozialbereich und darüber hinaus ein deutlich höheres Ausmaß supervisionsrelevanter Fort- und Weiterbildungen nachweisen.
3. Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren in einem einschlägigen Arbeitsbereich (bzw. bei Bewerbern nach 2 b) 7 bzw. 10 Jahre)
4. Supervisionsrelevante Weiterqualifizierung belegt durch den Nachweis von
· mindestens 60 Std. Selbsterfahrung und supervisionsrelevante Fortbildung sowie
· mindestens 60 Std. Eigensupervision mit annähernd gleichen Anteilen von Einzel- und Gruppen bzw. Teamsupervision in den letzten 10 Jahren.
Bei BewerberInnen nach 2. b) liegen diese Anforderungen höher.
Organisatorisches
Termine:
Förderassessment 31. März - 01. April 2006
Erstes Seminar 1: 09. - 12. Mai 2006
Letztes Seminar 18: 13. - 14. März 2009
Abgabe Abschlussarbeit 20. Februar 2009
Abschlussprüfung 17. April 2009
Kosten
Assessment und Orientierung: € 300,- zuzügl. € 75,- Bearbeitungsgebühr;
Lehrgangsgebühr: € 12.575,- inkl. Seminarunterlagen und Pausengetränke, exkl. der Kosten für Lehrsupervisionen, reduziert durch die Einnahmen aus Lernsupervisionen